Was ist ein Nachrangdarlehen?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde. Bitte lesen Sie dazu das Vermögensanlagen-Informationsblatt.
Ist die Geldanlage als Nachrangdarlehen riskant?
Ja, es besteht ein Totalausfallrisiko. Bitte lesen Sie dazu das Vermögensanlagen-Informationsblatt.
Muss ich die Zinserträge aus dem Darlehen versteuern?
Ja. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Basis für die Zinsrechnung ist die deutsche Zinsrechenmethode (30/360). Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Kann ich einen Freistellungsauftrag einrichen?
Nein.
Nimmt die Bürger-Enerige Aurach eG Nichtveranlagungsbescheinigungen (NV-Bescheinigungen) an?
Ja.
Erhalte ich jährlich eine Steuerbescheinigung zur Abgabe beim Finanzamt, damit ich ggf. gezahlte Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschläge und die Kirchsteuer zurückholen kann?
Ja.
Ich bin kein Mitglied der Bürger-Energie Aurach eG. Kann ich dennoch investieren?
Nein, die Geldanlage ist exklusiv für die Mitglieder der Bürger-Energie Aurach eG.
Ich bin kein Mitglied der Bürger-Energie Aurach eG. Kann ich als Genossenschaftsmitglied neu aufgenommen werden?
Nein, eine Neuaufnahme als Mitglied ist zur Zeit nicht möglich.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Bürger-Energie Aurach eG mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Nein. Um einen Vertrag mit der Bürger-Energie Aurach eG zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss persönlich durchführen und die Bürger-Energie Aurach eG diesen bestätigen.
Bitte beachten Sie grundsätzlich die weiteren Infos auf unserem Vermögensanlagen-Informationsblatt hier werden viele Fragestellungen ausführlich beantwortet.